Tennis

Kinder-und Jugendtraining



Ein wesentlicher Fokus des TV Kraig ist die Förderung und Ausbildung von jungen talentierten Spieler/innen durch ausgebildete Trainer/innen. Seit Jahren baut der Turnverein Kraig die ihm anvertrauten Tenniskinder im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung mit dem Ziel auf, diese möglichst bald in die Mannschaften der allgemeinen Klasse zu integrieren und somit weiterhin eine optimale Förderung zu garantieren.


Mitglieds- und Abobeiträge



Die Bezahlung der ABO hat bis zur ersten Tennisstunde zu erfolgen. Der Einzahlungsbeleg gilt als ABO Nachweis.



Infos bezüglich der Abostunden erhalten Sie bei Michael Mayer, Tel. Nr. +43 676 83556416. Einzahlungen sind auf das Konto des Turnvereins bei der Raiffeisen-Bezirksbank St. Veit/Glan zu leisten.

IBAN Tennis: AT83 3947 5000 0007 4898 BIC: RZKTAT2K475

Trainerteam


Stefan Wildhaber

Sportlicher Leiter (Tennis)

+43 (0) 676 / 83556503

Helmut Payer

Staatlich geprüfter Tennislehrer, Ausbildung im Sport, Mental und- Ernährungsbereich

+43 (0) 664 / 3914665

Maximiliane Sebestyen

Tennisinstruktorin

+43 (0) 664 / 1270195

Tamara Irrasch

Tennis Übungsleiterin

keine Telefonnummer bekannt

Ernst Altrichter

Tennis Übungsleiter

+43 (0) 676 / 5774232

Sarah Kanduth

Tennis Übungsleiterin

+43 (0) 660 / 4050949

Manfred Fischinger

Tennis Übungsleiter

+43 (0) 664 / 8542166

Gerfried Seidl

Tennistrainer

+43 (0) 664 / 1549888

Nina Wipfler

~

+43 (0) 664 / 2602426

Conny Kohlweiss

~

+43 (0) 699 / 17359398

Richtlinien Tennissaison 2024



Das Jahresabo gilt nur für eine Person und ist somit NICHT übertragbar und gilt für den halben Platz!

Die Bezahlung der ABO hat bis zur ersten Tennisstunde zu erfolgen. Der Einzahlungsbeleg gilt als ABO Nachweis.

Hinsichtlich des Jahresabo gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Abo-Spieler mit Fixstunden.
  2. Abo-Spieler ohne Fixstunden.

1) ABO-Spieler mit Fixstunden

Eine Stunde kann fix in den Wochenplan eingetragen werden, diese Stunde ist dann während der ganzen Tennissaison reserviert, und kann von der jeweiligen Person in den darauffolgenden Saisonen immer wieder in Anspruch genommen werden. Eine zweite Stunde kann frühestens einen Tag zuvor im Wochenplan eingetragen werden. Weitere Stunden können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Plätze frei sind. Diese Stunden dürfen maximal 10 Minuten vorher in den Wochenplan eingetragen werden.


EINTRAGUNGSPFLICHT


1) ABO-Spieler ohne Fixstunden

Abospieler ohne Fixstunden können bei Aufliegen des Wochenplanes (Sonntag) zwei Stunden für die jeweilige Woche eintragen. Bei weiteren Stunden gilt das gleiche wie für Abospieler mit Fixstunde. Jugendliche und Kinderabospieler können Fixstunden von Montag bis Freitag nur bis 17 Uhr in Anspruch nehmen. Samstag und Sonntag besteht die Möglichkeit währen des ganzen Tages Fixstunden zu reservieren. Ansonsten gelten die Richtlinien wie für Abospieler mit bzw. ohne Fixstunden.

Nichtabospieler können bei Erscheinen des Wochenplanes (Sonntag) beliebig viele Stunden reservieren, allerdings nur bis 17 Uhr. Sollten Plätze nach 17 Uhr frei sein, können Nichtabospieler, diese in Anspruch nehmen, diese Stunden können nur maximal 10 Minuten vorher eingetragen werden.


EINTRAGUNGSPFLICHT


Sollte aus irgendwelchen Gründen (Urlaub, Krankheit usw.) ein Abospieler seine Stunde nicht in Anspruch nehmen, bitten wir, dies rechtzeitig bekanntzugeben.

Falls ein reservierter Platz 10 Minuten nach Spielbeginn nicht belegt ist, hat der Verein die Möglichkeit, diese Stunde zu vergeben. Weiters wird darauf hingewiesen, dass bei Spielen, welche zur Landesmeisterschaft zählen, die Abostunden ihre Gültigkeit verlieren, diese können durch Eintragung von weiteren 2 Stunden für die kommende Woche ersetzt werden.


EINTRAGUNGSPFLICHT


Jede konsumierte Stunde muss im Wochenplan, wie beschrieben, eingetragen sein, sollte dies nicht der Fall sein, kann diese Stunde vom Verein vergeben werden.

ALLE am Platz spielenden Spieler müssen namentlich eingetragen sein.

Die Spielpläne werden am Sonntag vom Verein am Platz aufgelegt.

Bei Nichteinhaltung der Richtlinien ist der Verein berechtigt, das Abo bzw. 10er Block gegen Rückerstattung des aliquoten Anteiles zu entziehen.


ÄNDERUNGEN BLEIBEN DEM VEREIN VORBEHALTEN!


Mit sportlichen Grüßen,
Michael Mayer
Sektionsleiter Tennis